Vertragsbedingungen zur vorübergehenden Unterbringung und Betreuung von Katzen (AGB)

1.Vertragsabschluss

Der Vertrag wird rechtsgültig mit beiderseitiger Unterschrift.

2.Pflichten der Pension

Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Bereuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Katze(n).

Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der Halter zur Verfügung stellt.

3.Pflichten des Halters

Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuenden Katze(n) ist bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt.Der Kunde verpflichtet sich, bei Abgabe seines Tieres den Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Der Katzenhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Katze(n) frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist/sind.

Bringt ein Katzenhalter ein Tier mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall in die Pension, ist er verpflichtet, die daraus entstehenden Folgekosten: Desinfektion und Reinigung der Räume und Zubehör, Behandlung seines/seiner Tiere und auch für

die mitinfizierten Tiere, zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erkrankung oder der

Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind und die Aufnahme der Katze bereits erfolgt ist.

Chronische Krankheiten sind unabhängig vom Alter des zu betreuenden Tieres immer vor Pensionsantritt dem Betreuer mitzuteilen, ganz besonders wenn Medikamente zu verabreichen sind.

4.Voraussetzungen zur Aufnahme

Katzen und Kater, die älter als 6/8 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein.

Die Kastration muss beim Kater mind. 1 Woche her sein. Bei der Katze muss die OP mind. 2 Wochen her sein und die Narbe muss gut verheilt sein.

Jungtiere müssen bei der Aufnahme mindestens 12 Wochen alt sein.

Bei Pensionsantritt müssen alle Katzen über einen vollständigen Impfschutz (Katzenseuche, Katzenschnupfen und bei Freigängern auch Tollwut) verfügen. Bei bisher nicht vorhandenem Impfschutz muss die vollständige Impfung spätestens 4 Wochen vor Pensionsantritt durchgeführt sein.

Der Impfpass ist während des Aufenthalts beim Betreuer zu hinterlegen.

Für jede Katze muss vor Pensionsantritt eine Parasitenprophylaxe (Zecken, Flöhe, Würmer)

durchgeführt worden sein. Optimal erfolgt die Behandlung gegen Zecken und Flöhe max. 1 Wochen vor Aufnahme und gegen Würmer am Vortag, maximal 3 Tage vorher.

Bei älteren Katzen ab 10 Jahren sollte vor Pensionsantritt ein Gesundheitscheck beim Tierarzt durchgeführt werden.

Medikamente und / oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine

Haftung für Schäden aufgrund einer nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.

Der Halter versichert mit seiner Unterschrift dass oben genannte Punkte gewährleistet sind.

Nachweise für die Parasitenbehandlung sind mitzubringen. Sollten keine Nachweise erbracht werden, kann/können die Katze/n nicht aufgenommen werden. Bei Verdacht auf Flohbefall wird die Katze nicht aufgenommen. Der Halter ist dennoch zur Zahlung der vollen Pensionskosten verpflichtet.

Sollte die Katze/der Kater beim Einzug oder in den ersten Stunden nach dem Einzug durch aggressives Verhalten auffallen, kann die Aufnahme durch den Betreuer verweigert werden oder der Besitzer muss seine Katze/Kater unverzüglich wieder abholen. Die Pensionskosten werden in diesem Fall erstattet.

5.Haftungsausschluss

Für Schäden, Krankheiten oder Tod, die das Tier während des vereinbarten Zeitraums beim Betreuer erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung; die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen.

Der Tierhalter trägt hierbei die Beweislast.

Spätere Anzeigen werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.

Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür: Rechnung des Tierarztes, Kosten für Medikamente, Fahrtkostenpauschale, Zeitaufwand Tierarztbesuch, Sonderunterbringung, spezielle Pflege sind vom Halter zu übernehmen.

Der Kunde trägt diese Kosten auch für den Fall, dass die Erkrankung ausschließlich auf die Gemeinschaftshaltung zurückzuführen ist.

Ist eine rasche und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen und der Katzenhalter nicht erreichbar, wird der Betreuer eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen.

Der Tierarzt stellt seine Kosten der Katzenpension in Rechnung, die diese Kosten bei Abholung des Tieres mit dem Tierhalter in bar abrechnet.

Für die Katze vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können nach Absprache mitgebracht werden. Die Transportbox kann, wenn die Katze nicht gleich aussteigen möchte, während des Aufenthaltes in der Pension verbleiben. Für mitgebrachte Dinge wird keine Haftung übernommen.

6.Reservierung/Buchung/Preise

Ein Pensionsplatz gilt nur dann als reserviert, wenn die Reservierungsgebühr/Vorauszahlung in Höhe von 50% der Gesamtkosten geleistet wurde. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine Reservierungsbestätigung per e-mail. Die Differenz zwischen Reservierungsgebühr und Gesamtkosten des Aufenthalts, also der Restbetrag ist bei Pensionsantritt in bar fällig.

Bei Vertragsrücktritt bis 21 Tage vor dem vereinbarten Termin werden von der geleisteten Reservierungsgebühr/Vorauszahlung 80%, bis 7 Tage vorher 90% und bei noch späterer Absage 100% als Entschädigungsaufwand einbehalten. Der Restbetrag wird auf Ihr uns bekanntes Konto überwiesen.

Für die Unterbringung und Betreuung incl. Futter und 19% Mwst. werden pro Nacht (Stand 01.04.2023)

für 1 Katze/ Kater 15€

für 2 Katzen / Kater 25€ berechnet.

Die Unterbringung im Einzelzimmer kostet 25€ pro Nacht für 1 Katze..

Vom 1. Oktober bis 30. April wird ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 1€ pro Tag und Tier berechnet.

Die einzelne Medikamentengabe wird mit 1€ berechnet.

Die Katzen werden in Gruppenhaltung betreut. Vorteile und Risiken sind bekannt.

Sonderregelungen müssen bei der Reservierung vereinbart werden. Sollte die Katze in

Gruppenhaltung betreut werden und sich hierfür ungeeignet zeigen, indem sie von den anderen ausgeschlossen wird oder Unruhe in die Gruppe bringt, wird sie , wenn die räumlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, separat untergebracht. Ab dem Tag der Trennung wird der Einzelzimmerpreis berechnet.

Sollte(n) sich die Katze(n) schon beim Einzug als untauglich für die Gruppe zeigen, kann der Betreuer die Aufnahme der Katze(n) ablehnen und der Vertrag erlischt ohne Anspruch auf Schadensersatz für den Halter.

Die Kilometerpauschale von 0,50€ / gefahrener Kilometer wird bei Abholen und Bringen der Katze(n), Fahrten zum Tierarzt, das Beschaffen der Medikamente und Spezialfutter berechnet.

Bei vorzeitiger Abholung der Katze/n besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Pensionskosten.

7.Öffnungszeiten/Aufenthaltsverlängerung/Nichtabholen der Pensionstiere

Das Bringen und Holen der Katzen wird nach vorheriger Vereinbarung wie folgt geregelt:

Montag bis Freitag nach fester Terminabsprache.

Am Samstag und an Sonn-und Feiertagen, auch Heiligabend und Silvester ist die Pension geschlossen.

Ist es dem Katzenbesitzer nicht möglich, seine Katze(n) zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, ist diese Änderung frühzeitig mitzuteilen.

Der Halter verpflichtet sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis sowie eventuelle daraus resultierende

Mehrkosten in bar bei Abholung des Tieres zu zahlen.

Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes erlischt der geschlossene Vertrag über die Betreuung und

Unterbringung der Katze(n). Die Katzenpension behält sich vor, die Katze(n) nach einer Frist von 3 Tagen auf Kosten des Besitzers dem Tierheim Lüneburg zu übergeben.

8.Datenschutz

Die benötigten Daten zur Pensionsabwicklung werden bei uns gespeichert. Es werden alle Daten vertraulich behandelt.

Die separate Einwilligungserklärung zur Speicherung meiner persönlichen Daten habe ich verstanden und unterschrieben.u